Fahrkarte verloren?

Bei Verlust einer Fahrkarte sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie als Erziehungsberechtigte müssen einen Ersatzfahrkartenantrag (im Sekretariat erhältlich) vollständig ausfüllen.
  2. Es entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 €, die an die Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH bezahlt werden muss (Einzahlungsbeleg im Sekretariat abgeben).
  3. Das Sekretariat stellt eine Übergangsfahrkarte aus.
  4. Nach Erhalt der Ersatzfahrkarte zieht das Sekretariat die Übergangsfahrkarte wieder ein.
  5. Verlässt Ihr Kind die Schule, beispielsweise aufgrund eines Wohnortwechsels, ist die Fahrkarte im Sekretariat abzugeben.

Die Fahrkarten werden grundsätzlich durch die Schulverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises postalisch zugestellt.

Sollte sich aus verwaltungstechnischen Gründen die Ausgabe im Einzelfall verzögern, melden Sie sich als Erziehungsberechtigte bitte zu den Sprechzeiten im Sekretariat, damit eine Übergangsfahrkarte ausgestellt werden kann.