Fahrkarte verloren?
Bei Verlust einer Fahrkarte sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie als Erziehungsberechtigte müssen einen Ersatzfahrkartenantrag (im Sekretariat erhältlich) vollständig ausfüllen.
- Es entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 €, die an die Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH bezahlt werden muss (Einzahlungsbeleg im Sekretariat abgeben).
- Das Sekretariat stellt eine Übergangsfahrkarte aus.
- Nach Erhalt der Ersatzfahrkarte zieht das Sekretariat die Übergangsfahrkarte wieder ein.
- Verlässt Ihr Kind die Schule, beispielsweise aufgrund eines Wohnortwechsels, ist die Fahrkarte im Sekretariat abzugeben.
Die Fahrkarten werden grundsätzlich durch die Schulverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises postalisch zugestellt.
Sollte sich aus verwaltungstechnischen Gründen die Ausgabe im Einzelfall verzögern, melden Sie sich als Erziehungsberechtigte bitte zu den Sprechzeiten im Sekretariat, damit eine Übergangsfahrkarte ausgestellt werden kann.